Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - L 11 KA 102/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts (Erledigungserklärung) bei zweifelhafter Terminsvollmacht; Erhöhte Vergütung von im Primärkassenbereich erbrachter Laborleistungen eines zugelassenen Arztes für Laboratoriumsmedizin auf Grundlage der Regelungen des ...
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 26.05.1997 - S 9 (22) Ka 49/94
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - L 11 KA 102/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91
Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - L 11 KA 102/97
Sie hat vorgetragen, sie habe sich bei der Nachvergütung daran orientiert, was die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, die von dem Urteil des BSG vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - betroffen gewesen sei, aufgrund dieser Entscheidung nachvergütet habe.Die in den streitigen Quartalen geltende HVM-Regelung entsprach, wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht den Anforderungen des BSG aus seinen Urteilen vom 29.09.1993 ( 6 RKa 65/91 -, SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 11 B 54/98
Vorläufige Vergütung von erbrachten Laborleistungen ; Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - L 11 KA 102/97
So war der Zeuge in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - L 11 B 54/98 KA - vom Kläger bevollmächtigt und damit mit der sämtlichen Verfahren des Klägers zugrundeliegenden Problematik vertraut.Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 16.12.1998 in der Streitsache L 11 B 54/98 KA herausgestellt, daß eine dem Differenzierungsgebot entsprechende Neuregelung nicht notwendig dazu führen muß, daß O III Leistungen insgesamt oder auch nur die auftragsgebundenen O III Leistungen tatsächlich mit einem höheren Puntkwert als geschehen vergütet werden.